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Zweijährige Berufsfachschule Metall- und Holztechnik PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   

Ausbildungsziele:

  • Die zweijährige gewerblich-technische Berufsfachschule ist eine weiterführende Schule, die vor allem für technisch begabte Schüler geeignet ist.
  • Am Ende des 2. Jahres wird eine Abschlußprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht. Der Schüler erhält nach bestandener Prüfung das Zeugnis der Fachschulreife.

Er besitzt damit:

1. Fachschulreife(mittlerer Bildungsabschluß, dem Realschulabschluß gleichgestellt)
2. Zweijährige praktische Grundausbildung in Metalltechnik oder Holztechnik, die bei einer anschließenden Ausbildung in einem metall- oder holzverarbeitenden Beruf als 1. Ausbildungsjahr anerkannt werden kann.
3. Hauptschüler, die nach der Klasse 8 eintreten, erhalten mit Versetzung in die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule den Hauptschulabschluss zuerkannt.

Möglichkeiten der beruflichen und schulischen Weiterbildung:

  • Ausbildung in einem Lehrberuf (Lehrzeitverkürzung nach den Richtlinien der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer von einem Jahr ist möglich)

Beispiele für Berufe:

Metall:
  • Industriemechaniker
  • Konstruktionsmechaniker
  • Zerspanungsmechaniker
  • Werkzeugmechaniker
  • Metallbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Technischer Zeichner
  • Kfz- Mechatroniker
Holz:
  • Tischler
  • Holzmechaniker
  • Glaser
  • Technischer Zeichner

2. Erwerb der Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasium

3. Erwerb einer beruflichen Qualifikation und der Fachhochschulreife an einem Berufskolleg beliebiger Fachrichtung
4. Erwerb der Fachhochschulreife an einem einjährigen Berufskolleg (nach abgeschlossener Berufsausbildung)
5. Ausbildung im mittleren Dienst bei Behörden.

 

Aufnahmebedingungen:

 

In die zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschulen können Schüler und Schülerinnen aufgenommen werden mit:

 

1.  Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder

 

2.  dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,

 

3.  dem Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums des 9-jährigen Bildungsganges oder dem Abgangszeugnis der Klasse 8 des 8-jährigen Bildungsganges, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note mangelhaft erteilt sein darf, oder

 

4.  dem Nachweis eines der Nummer 1, 2, oder 3 gleich-wertigen Bildungsstandes.

 

5.  Sind dann noch Schulplätze frei, können Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule (nach Klasse 8) aufgenommen werden, wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht wurde.


 

Kosten:

  • Lehr- und Lernmittelfreiheit
  • Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Land Baden-Württemberg für auswärtige Schüler die Fahrtkosten unter Anrechnung eines Eigenanteils.

Anmeldung:

Schriftlich bis zum 1. März im Sekretariat der
Gewerblichen Schule
Wolfstalflurstr. 9
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/ 9259-0
Fax.: 09341/ 9259-42

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. Dezember 2011 um 09:41 Uhr
 
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